| 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur
Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
und Lieferungen des Hotels. |
| 2. Die Unter- oder Weitervermietung der
überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der
Kunde nicht Verbraucher ist. |
| 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. |
| 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des
Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei,
die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. |
| 2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus
dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt. |
| 3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren
grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen
regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprächen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beruhen. |
| 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. |
| 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies
gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels
an Dritte. |
| 3. Die vereinbarten Preise schließen die
jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht
sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis,
so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens
jedoch um 5 %, anheben. |
| 4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert
werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
wünscht und das Hotel dem zustimmt. |
| 5. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen
oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels
aufrechnen oder mindern. |
| 6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss
oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für
Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermin können
im Vertrag schriftlich vereinbart werden. |
| 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem
Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem
Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen
nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der
Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und
Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag
nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder
vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. |
| 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein
Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart
wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein
Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht
ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. |
| 3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen
Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der
Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. |
| 4. Stornierungsbedingungen für
Individualreisende: Im Falle einer Stornierung bis 42 Tage vor Anreise
bestehen keine Kosten. 41-29 Tage vor Anreise werden 30%, 28-14 Tage vor
Anreise 60%, 13-0 Tage vor Anreise 80% der vereinbarten Leistungen in
Rechnung gestellt, sollte eine Weitervermietung nicht möglich sein. |
| 5. Stornierungsbedingungen für Gruppen und Tagungen: |
| a. bis 8 Wochen vor Anreise berechnen wir 40% des Zimmerpreises |
| b. weniger als 8 Wochen und bis 14 Tage vor Anreise berechnen wir 60% des Zimmerpreises |
| c. bis 13-0 Tage vor Anreise berechnen wir 80% des Zimmerpreises |
| Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. |
| 1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des
Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde,
ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf
sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Sofern ein kostenfreies
Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich
vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden
nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. |
| 2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel
III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom
Hotel gesetzten angemessenen Nachrist nicht geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. |
| 3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls |
| 4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. |
| 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. |
| 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00
Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung. |
| 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer
dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für
dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uh 100 %.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm
steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. |
| 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat,
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht
die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,
wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten. |
| 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem
Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen
des Zimmerpreises für einen Tag, jedoch mindestens bis zu einem Betrag
von € 600 und höchstens bis zu einem Betrag von € 3.500; für Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von € 3.500 der Betrag
von € 800. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende
Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4
entsprechend. |
| 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der
Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das
Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende
Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. |
| 4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. |
| 5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die
Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung,
Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung
derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. |
| 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam. |
| 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. |
| 3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der
Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38
Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. |
| 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. |
| 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften. |